MagyarEnglishDeutschSlovenčina
Freigeben

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angaben des Dienstleistenden

Kurzname:
Sitz:
Firmenregisternummer:
Steuernummer:
Nummer der Betriebsgenehmigung:

2. Allgemeine Bestimmungen

2.1. Die vorliegenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen” regeln die Inanspruchnahme der Unterkünfte des Dienstleistenden und deren Dienstleistungen, weiterhin der für die Logiergäste und für den externen Gästekreis gewährleisteten Wellnessdienstleistungen.

2.2. Spezielle, individuelle Bedingungen bilden nicht den Teil der mitgeteilten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, allerdings schließen diese den Abschluss von Sondervereinbarungen mit Reiseveranstaltern, Vermittlern nicht aus, von Fall zu Fall mit anderen, dem Geschäftstyp entsprechenden Konditionen.  

3. Vertragspartner

3.1. Die vom Dienstleistenden gewährten Dienstleistungen werden von den Gästen in Anspruch genommen.

3.2. Falls der Gast die sich auf die Dienstleistungen beziehende Bestellung, Buchung direkt dem Dienstleistenden abgibt, so ist der Gast der Vertragspartner. Der Dienstleistende und der Gast sind gemeinsam – im Falle der Erfüllung der Bedingungen – die Vertragspartner (des Weiteren Partner).  

3.3. Falls die sich auf die Dienstleistung beziehende Buchung im Auftrag des Gastes von einer dritten Person (des Weiteren Vermittler) beim Dienstleistenden abgegeben wird, so werden die Bedingungen der Zusammenarbeit durch den zwischen dem Dienstleistenden und dem Vermittler abgeschlossenen Vertrag geregelt. In diesem Fall ist der Dienstleistende nicht verpflichtet zu überprüfen, ob die dritte Person den Gast rechtmäßig vertritt.

4.  Abschluss des Vertrages, Art der Buchung, Modifizierung, Benachrichtigungspflicht

4.1. Der Dienstleistende akzeptiert Buchungen ausschließlich (schriftlich) über sein Online Buchungssystem, über E-Mails, weiterhin in Form von Fax oder Postbrief. Telefonisch können wir ausschließlich Auskunft erteilen! Im Falle von Buchungen über unser Online Buchungssystem bitten wir Sie, die Korrektheit der auf dem Buchungsformular angeführten Daten, vor allem bezüglich der Kontakte und der Anreisedaten zu kontrollieren!

Im Interesse der Vermeidung von Missbrauch, falls der Gast unter der in der Buchung angegebenen Telefonnummer bzw. E-Mail Adresse nicht erreichbar ist oder sich die Erreichbarkeit als unkorrekt herausstellt, und es so keine Möglichkeit zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Buchung gibt, behält sich der Dienstleistende das Recht bezüglich der Löschung der Buchung vor, womit auch der Anspruch auf Unterkunft erlischt.

4.2. Der Vertrag bezüglich der Buchung des Gastes kommt durch die Annahme und Bestätigung des vom Dienstleistenden schriftlich zugesendeten Angebotes zustande ( durch Klicken auf die Link <zur endgültigen Buchung bitte hier klicken>), und gilt somit als schriftlich abgeschlossener Vertrag, gleichzeitig gilt dies als Akzept der hier angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Dienstleistenden.

4.3. Die mündlich erteilte Buchung, Vereinbarung, Modifizierung oder deren durch den Dienstleistenden erfolgte mündliche Bestätigung hat keine Rechtsfolge, es entsteht dadurch kein Vertrag. Alle mit der Dienstleistung in Verbindung stehenden Rechtserklärungen sind nur schriftlich gültig.

4.4. Der Dienstleistende behält sich das Recht vor, in der Bestätigung der Buchung die Zahlung eines bestimmten Anzahlungsbetrages zu bestimmen, in diesem Fall kommt der Dienstleistungsvertrag am Tag der Gutschrift der Anzahlung auf dem Bankkonto des Dienstleistenden zustande. Falls die Anzahlung bis zu dem, in der Bestätigung angeführten Stichtag nicht eintrifft, so erlischt die Angebotsbindung und die Dienstleistungspflicht des Dienstleistenden.

4.5. Der über die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung abgeschlossene Vertrag gilt für eine befristete Zeitdauer.

4.5.1. Wenn der Gast vor Ablauf dieser bestimmten Frist das Zimmer endgültig verlässt, so ist der Dienstleistende berechtigt, den vollen Gegenwert der im Vertrag bestimmten Dienstleistung zu verlangen. Der Dienstleistende ist berechtigt, das vor der Ablauffrist leer gewordene Zimmer erneut zu verwerten.

4.5.2. Zu der, durch den Gast initiierte Verlängerung der Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung ist die vorherige Zustimmung des Dienstleistenden notwendig. In diesem Fall kann der Dienstleistende die Bezahlung der Gebühr der bereits erfüllten Dienstleistung verlangen.

4.6. Zur Modifizierung und/oder Ergänzung des Vertrages ist die von den Vertragspartnern unterzeichnete, schriftliche Vereinbarung notwendig.

5. Rücktrittsbedingungen

5.1. Die gebuchte Unterkunft kann ohne die Bezahlung einer Vertragsstrafe 7 Tag vor Ankunft (im Falle von hervorgehobenen Tourismuszeiträumen 14 Tage zuvor) abgesagt oder modifiziert werden, in diesem Falle wird die volle Summe der in der Buchung festgelegten und bezahlten Anzahlung zurückgezahlt. Wir können eine Absage und Modifizierungen nur in schriftlicher Form akzeptieren.  

Hervorgehobene Tourismuszeiträume 2010: 12.-16. März, 2.-6. April, 21.-25. Mai, 19.-23. August, 29. Oktober – 2. November, 22. Dezember – 2. Januar 2011

5.2. Falls die Buchung gerechnet binnen 3-7 Tagen vor Ankunft abgesagt wird, beträgt die zu zahlende Stornogebühr 30 % des gesamten Buchungsbetrags, im Falle einer Absage von 3 Tagen vor Ankunft beträgt die zu zahlende Stornogebühr 50 % des gesamten Buchungs-betrags, im Falle des Versäumnisses der Absage oder des Nichterscheinens wird die gesamte Summe der Buchung als Vertragsstrafe fällig.  

5.3. Im Falle einer Absage oder des Versäumnisses der Absage erlischt unabhängig von der Zahlung der Vertragsstrafe die Unterkunftsverpflichtung des Dienstleistenden und er ist berechtigt, das nicht in Anspruch genommene Zimmer für einen anderen Gast zu buchen.

5.4. Wenn der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung mit keiner Anzahlung, Bankkartengarantie, oder auf keine andere, im Vertrag bestimmte Weise abgesichert hat, so erlischt die Dienstleistungsverpflichtung des Dienstleistenden nach 16:00 Uhr Ortszeit am Tag der Ankunft.

Wenn der Vertragspartner die Inanspruchnahme der Unterkunft-Dienstleistung mit keiner Anzahlung, Bankkartengarantie, oder auf keine andere, im Vertrag bestimmte Weise abgesichert hat, und am Ankunftstag nach 16:00 Uhr Ortszeit ankommt, oder das Hotel nicht im Voraus informiert, dass er später ankommt, so kann der Dienstleistende eine angemessene, aber mindestens eine Vertragsstrafe in Höhe der Unterkunftsgebühr von 1 Tag geltend machen. In diesem Fall hält er die Unterkunft für den Vertragspartner bis 11:00 Uhr nach dem Tag der eigentlichen Ankunft frei, danach erlischt die Dienstleistungsverpflichtung des Dienstleistenden.

5.5. Der Dienstleistende bestimmt für die Buchung seiner, an spezielle Konditionen gebundenen Produkte, Paketangebote, im Falle von Gruppenreisen oder Veranstaltungen von den oben Bestimmten abweichende, in einem Sondervertrag festgelegte Bedingungen.

6. Preise

6.1. Die Zimmerpreise der Unterkunft (Rack Rate) sind in den Zimmern der Unterkunft oder an der Rezeption ausgehängt. Die Preisliste der sonstigen Dienstleistungen stehen in den gegebenen Wellnessbereichen zur Verfügung.

6.2. Der Dienstleistende ist berechtigt, die angekündigten Preise ohne vorherige Ankündigung frei zu ändern.

6.3. Bei Mitteilung der Preise gibt der Dienstleistende den, zum Zeitpunkt des Angebotes gültigen, vom Gesetz geregelten Steuergehalt der Preise (MwSt., Ortstaxe) an. Der Dienstleistende kann die wegen der Modifizierung der gültigen Steuergesetze (MwSt., Ortstaxe) entstehenden Mehrkosten, neben vorheriger Ankündigung, auf den Vertragspartner abwälzen.

6.4. Aktuelle Ermäßigungen, Aktionen, sonstige Angebote werden auf unserer Homepage (www.diamanthotel.hu) angegeben.

7. Familienermäßigungen

Die Unterkunft für Kinder bis 6 Jahre ist kostenlos, falls das Kind im Zimmer der Eltern schläft. Im Falle von Kindern älter als 6 Jahre, kann das Kind auf einem Extrabett gegen einen Aufpreis untergebracht werden. Über 14 Jahren wird die volle Unterkunftsgebühr berechnet.

8. Zahlungsart, Garantie

8.1. Der Dienstleistende kann den Gegenwert der, dem Vertragspartner geleisteten Dienstleistungen spätestens nach deren Inanspruchnahme, vor dem Verlassen der Unterkunft beanspruchen, allerdings kann er im Rahmen einer Sondervereinbarung die Möglichkeit der nachträglichen Zahlung gewähren. Im Falle der nachträglichen Zahlung stehen dem Dienstleistenden im Falle der verspäteten Bezahlung der Rechnung Verzugszinsen zu, deren Maß das Zweifache des Notenbankeckzinses beträgt.

8.2. Der Dienstleistende kann zur Garantierung der vertragsmäßigen Inanspruchnahme der Dienstleistung und der Erfüllung des Gegenwertes ;

a) um eine Kreditkartengarantie bitten, im Laufe deren der Gegenwert der gebuchten und bestätigten Dienstleistung auf der Kreditkarte gesperrt wird,

b)  um die Zahlung einer Anzahlung bezüglich eines Teils der Teilnahmegebühr oder deren gesamte Summe bitten.

8.3. Der Vertragspartner kann seine Rechnung in HUF, und/oder

a) in jeder solchen Währung begleichen, die vom Dienstleistenden als akzeptiert angekündigt wird. Die Umrechnung, bzw. die Fakturierung erfolgt in diesem Falle zu dem am Ankunftstag des Gastes gültigen Valutakaufkurs der kontoführenden Bank des Dienstleistenden.

b) der Dienstleistende akzeptiert auch bargeldlose Zahlungsmittel (Kreditkarte, Reiseschecks, weiterhin anhand separater Verträge: Coupons, Gutscheine, usw.), deren aktuelle Liste auf Bitte des Vertragspartners zur Verfügung gestellt wird.

8.4. Die in Verbindung mit jeglicher Zahlungsart anfallenden Kosten belasten den Vertragspartner. In jedem solchen Fall, wenn die Zahlung durch eine Banktransaktion erfolgt, gilt die Zahlung dann als geleistet, wenn die Gebühr der Dienstleistung auf dem Bankkonto des Dienstleistenden gutgeschrieben wurde.

9. Die Art und Bedingungen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen

9.1 Der Gast kann die Zimmer der Unterkunft am Ankunftstag ab 16:00 Uhr beziehen (Check in), und ist verpflichtet, diese am letzten Aufenthaltstag bis 10:00 Uhr vormittags zu verlassen (Check out).

9.2 Wenn der Gast das Zimmer am Ankunftstag vor 8:00 Uhr morgens beziehen möchte, so wird die vorherige Nacht ebenfalls berechnet.

9.3. Die Bedingungen der Inanspruchnahme der für die Gäste gewährten nicht Unterkunftsdienstleistungen (Wellness und sonstige Dienstleistungen) werden in der Hausordnung bestimmt, die am Ort der Dienstleistung ausgehängt werden.

10. Haustiere, Rauchen

10.1. Mitnahme von großen Hunden ist streng VERBOTEN! Kleine Hunde bis 4kg Körpergewicht können mitgenommen werden.

 

10.2.  Für das gesamte Gebäude der Unterkunft des Dienstleistenden gilt ein Rauchverbot, aus diesem Grund ist das Rauchen im Gebäude und vor allem in den Gästezimmern verboten. Man kann im Hof auf dem dafür bestimmten Gebiet, bzw. im Gebäude an den dafür bestimmten Orten rauchen.

10.3. Falls der Gast gegen das Rauchverbot verstößt und infolge dessen die Feueralarmanlage des Gebäudes aktiviert wird, oder in den Anlagen des Gebäudes Schaden entsteht, so ist der Gast verpflichtet, den verursachten Schaden und die Kosten vor der Abreise zu bezahlen.

11. Die Verweigerung der Vertragserfüllung, Erlöschen der Dienstleistungspflicht

11.1. Der Dienstleistende ist berechtigt, den sich auf seine Dienstleistungen beziehenden Vertrag fristlos zu kündigen, und die Gewährleistung der Dienstleistung zu verweigern, wenn:

a) der Gast das zur Verfügung gestellte Zimmer, Einrichtung bzw. Geräte nicht bestimmungsgemäß benutzt,

b) der Gast mit der Sicherheit, der Ordnung oder den Angestellten der Unterkunft oder des Dienstleistungsorts bzw. mit anderen Gästen auf bemängelnde Art, grob umgeht, unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, sich auf bedrohliche, beleidigende oder sonstige, unakzeptable Weise verhält,

c) der Gast an einer infektiösen Krankheit leidet,

d) der Vertragspartner seine im Vertrag bestimmten Anzahlungsverpflichtung bis zum angeführten Zeitpunkt nicht erfüllt hat,

11.2. Falls der Vertrag zwischen den Parteien aus Gründen der „höheren Gewalt“ nicht erfüllt werden kann, erlischt der Vertrag.  

12. Unterkunftsgarantie

12.1. Falls der Dienstleistende die im Vertrag angeführten Dienstleistungen durch seine eigene Schuld (z.B. Überfüllung, vorübergehende Betriebsprobleme, usw.) nicht gewähren kann, so ist der Dienstleistende verpflichtet, unverzüglich für die Unterkunft des Gastes zu sorgen.  

12.2. Der Dienstleistende ist verpflichtet;

a) die im Vertrag angeführten Dienstleistungen, zu dem darin bestätigten Preis, für die dort bestimmte Zeitdauer – oder bis zur Behebung der Verhinderung – eine andere Unterkunft von der gleichen oder einer höheren Kategorie zu gewährleisten/anzubieten. Die Mehrkosten in Verbindung mit der Gewährleistung der Ersatzunterkunft belasten den Dienstleistenden.

b) dem Gast kostenlos einmal eine Telefonmöglichkeit zu gewähren, um die Änderung der Unterkunft mitzuteilen,

c) dem Gast einen kostenlosen Transfer zum Umzug in die angebotene Ersatzunterkunft zuzusichern, und ebenfalls zum eventuellen späteren Rückumzug.

12.3. Falls der Dienstleistende seine diesbezüglichen Verpflichtungen restlos erfüllt, bzw. wenn der Gast die ihm angebotene Ersatzunterkunftsmöglichkeit akzeptiert, so kann er dem Vertragspartner gegenüber nachträglich keinen Entschädigungsanspruch geltend machen.

13. Erkrankung, Tod eines Gastes  

13.1. Falls während der Zeitdauer der Inanspruchnahme der Unterkunftsdienstleistung der Gast erkrankt, und er nicht fähig ist, im eigenen Interesse vorzugehen, so bietet der Dienstleistende ärztliche Hilfe an.

13.2. Im Falle der Erkrankung/Tod des Gastes kann der Dienstleistende eine Kostenkompensation vom Angehörigen, Erben des Kranken/Verstorbenen bzw. vom Rechnungszahler beanspruchen; hinsichtlich der eventuellen medizinischen und Verfahrenskosten, des Gegenwertes der vor dem Tod in Anspruch genommenen Dienstleistungen, und der eventuellen Beschädigungen von Geräten, Einrichtungs-gegenständen in Verbindung mit der Erkrankung/Todesfall.

14. Rechte des Vertragspartners

14.1. Im Sinne des Vertrags ist der Gast zur bestimmungsgemäßen Nutzung des gebuchten Zimmers, weiterhin der Anlagen, Einrichtungen der Unterkunft berechtigt, die zum üblichen Dienstleistungskreis gehören, und nicht unter die Wirkung spezieller Bedingungen fallen.

14.2. Der Gast kann in Verbindung mit der Leistung der vom Dienstleistenden erbrachten Dienstleistungen eine Beschwerde erheben, während der Zeitdauer des Aufenthaltes in der Unterkunft und am Dienstleistungsort. Der Dienstleistende verpflichtet sich die, während dieses Zeitraums an ihn schriftlich zugestellten (oder von ihm protokollierten) Beschwerden zu behandeln und zu regeln.  

14.3. Das Beschwerderecht des Gastes erlischt nach dem Verlassen der Unterkunft und dem Dienstleistungsort.

15. Verpflichtungen des Vertragspartners

15.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Gegenwert der im Vertrag bestellten Dienstleistungen bis zu dem, im Vertrag bestimmten Zeitpunkt und auf die dort geregelte Art zu begleichen.

15.2. Der Gast sorgt dafür, dass sich die unter seine Verantwortung gehörenden Kinder unter 14 Jahren nur unter Aufsicht von Erwachsenen in den Einrichtungen des Dienstleistenden aufhalten dürfen.

15.3. Der Gast darf eigene Speisen-Getränke nicht in die Gaststättenräumlichkeiten der Unterkunft mitbringen.

16. Haftpflicht des Vertragspartners

Der Gast haftet für all die Schäden und Nachteile, die der Dienstleistende oder eine dritte Person wegen des Verschuldens des Gastes, dessen Begleiter oder der unter seine Verantwortung gehörenden an deren Personen erleidet. Diese Haftung besteht auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, die Schadengutmachung direkt vom Dienstleistenden zu beanspruchen.

17. Rechte des Dienstleistenden

Falls der Gast seine Pflicht bezüglich der Bezahlung der Gebühr der in Anspruch genommenen, oder im Vertrag bestellten, allerdings nicht genutzten konventional-strafpflichtigen Dienstleistungen nicht erfüllt, so steht dem Dienstleistenden zur Sicherung seiner Verpflichtungen ein Pfandrecht auf die persönlichen Eigentumsgegenstände des Gastes zu, die er mit sich in die Unterkunft mitgebracht hat.

18. Verpflichtungen des Dienstleistenden

Der Dienstleistende ist verpflichtet,

a) die anhand des Vertrages bestellte Unterkunft und sonstigen Dienstleistungen gemäß den gültigen Vorschriften, Dienstleistungsstandards zu gewährleisten,

b) die schriftlichen Beschwerden des Gastes zu überprüfen und die zur Regelung des Problems notwendigen Schritte einzuleiten, die er verpflichtet ist schriftlich festzuhalten.

19. Haftpflicht des Dienstleistenden

19.1. Der Dienstleistende haftet für den Schaden, den der Gast infolge des Verlustes, der Zerstörung oder Beschädigung seines Eigentums erleidet, mit Ausnahme, wenn der Dienstleistende beweist, dass der Schaden aus einem unabwendbaren Grund, außerhalb des Fehlers der Angestellten und des Gästekreises des Dienstleistenden, oder vom geschädigten Gast selbst verursacht wurde.

Die Haftung des Dienstleistenden besteht nur für die Beschädigung der Gegenstände, die vom Gast im Hotel am dafür bestimmten Ort oder im Zimmer platziert wurden.

19.2. Der Gast hat den Schaden sofort an der Rezeption zu melden, und hat dem Dienstleistenden jede nötige Information zur Verfügung zu stellen, die zur Klärung der Umstände des Schadensfalls, eventuell zur polizeilichen Protokollaufnahme/zum polizeilichen Verfahren notwendig sind.

19.3. Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld haftet der Dienstleistende nur dann, wenn er die Gegenstände zur Aufbewahrung ausdrücklich entgegengenommen hat, die Entgegennahme zur Aufbewahrung ausdrücklich verweigert hat, oder der Schaden aus einem solchen Grund eingetroffen ist, wofür er gemäß den allgemeinen Regeln haftet. In diesem Fall belastet den Gast die Beweisführung.

19.4. Das maximale Maß des Schadenersatzes beträgt das Fünfzigfache der Summe des Tageszimmerpreises gemäß Vertrag, ausgenommen, wenn der Schaden weniger beträgt.

20. Geheimhaltung

Der Dienstleistende ist im Laufe der Erfüllung seiner im Vertrag bestimmten Verpflichtungen entsprechend den Bestimmungen des Gesetzes LXIII von 1992 über den Schutz der persönlichen Daten und der Öffentlichkeit der öffentlichen Angaben, weiterhin gemäß den Bestimmungen mit dem Datenschutz in Verbindung stehenden Rechtsnormen – und falls der Vertragspartner dies dem Dienstleistenden mitgeteilt hat – entsprechend den sich auf den Vertragspartner beziehenden internen Regeln vorzugehen.

21. Höhere Gewalt

Solche Gründe oder Umstände (z.B.; Eintreten von Krieg, Feuer, Hochwasser, Wetterextreme, Stromausfall, Streik), worüber die Partei keine Kontrolle hat (höhere Gewalt), befreien beide Parteien von der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, solange dieser Grund oder Umstand besteht. Die Parteien erklären übereinstimmend, dass sie alles nach Kräften unternehmen, um die Möglichkeit des Eintreffens dieser Gründe oder Umstände auf das niedrig möglichste Niveau zu senken, und den dadurch verursachten Schaden oder Verzögerung so schnell wie möglich zu beheben.

22. Das im Rechtsverhältnis der Vertragspartner anzuwendende Recht, verfahrendes Gericht

Bezüglich des Rechtsverhältnisses zwischen dem Dienstleistenden und dem Vertragspartner sind die Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches maßgebend. Bezüglich der Regelung des sich aus dem Dienstleistungsvertrag ergebenden eventuellen Rechtsstreits – abhängend vom Wert des Streitgegenstandes – verfügt das Stadtgericht Mosonmagyaróvár bzw. das Komitatsgericht Győr-Moson-Sopron über ausschließliche Befugnis.

23. Webseite

23.1 Referenzen und Links

Der Dienstleistende hat keinen Einfluss auf die Planung und den Inhalt des sich im Besitz einer dritten Person befindlichen Materials, das auf seiner Webseite eingelinkt wird oder auf welches man sich beruft.

23.2 Urheberrecht

Die Anordnung der Webseiten, die verwendeten Diagramme, Bilder und Logos bzw. die Sammlung der individuellen Zustimmungen werden vom Urheberrecht geschützt. Das Kopieren oder Benutzen solcher Materialien, wie Diagramme, Bilder oder Texte, in sonstigen elektronischen oder gedruckten Publikationen, ist ohne die Einwilligung des Dienstleistenden nicht genehmigt.

24. Gültigkeit

Die hier geregelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 1. August 2010 gültig.